An der Sitzung vom 7. September 2026 hat das Parlament die Änderung des Personal- und Behördenreglements beraten. Hauptstreitpunkt bei diesem trocken klingenden Thema war eine Anpassung bei der Entschädigung der Gemeinderäte und des Gemeindepräsidenten.
Es war grundsätzlich unbestritten, dass die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderats erhöht werden soll. Damit soll der grossen Verantwortung besser Rechnung getragen, die Teuerung der letzten Jahre ausgeglichen und das Machtgefälle zwischen Gemeinderat und Gemeindepräsidium ein Stück weit ausgeglichen werden. Auch die SP unterstützte diese Stossrichtung und schlug vor, die jährliche Grundentschädigung für ein Gemeinderatsmandat von 17 000 auf 25 000 Franken zu erhöhen. Die Mehrheit des Parlaments erachtete eine Erhöhung auf 22 000 Franken als genügend.
Um die dadurch entstehenden Mehrkosten teilweise auszugleichen, hatte die SP gefordert, im Gegenzug den Lohn für das Gemeindepräsidium zu senken. Die beantragte Herabstufung um zwei Gehaltsklassen der kantonalen Gehaltsordnung hätte eine Reduktion des Lohnes von rund 10 % bedeutet, wäre aber immer noch im Rahmen vergleichbarer Gemeinden gelegen. Doch die bürgerlichen Parteien wollten davon nichts wissen. Damit bleibt bei der Entschädigung des Gemeindepräsidenten alles beim Alten.
Die SP-Fraktion ist überrascht, dass die bürgerlichen Parteien keinerlei Interesse an einer Einsparmöglichkeit gezeigt haben. Wir sind gespannt, was das für die anstehende Budget-Debatte bedeutet.
Adrian Hodler
Mitglied Parlament
Präsidium Aufsichtskommission
Co-Präsident SP Worb
